Spannende neuerungen im steuerbuch 2025: jetzt auch für heimwerker

Als die Rente 2025 in Sicht kommt, hat die Steuerbehörde einige wichtige Änderungen bekanntgegeben, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern betroffen sein werden. Einer der neuesten Anreize zielt auf Heimwerker und -innen ab, die in ihrem Eigenheim tätig sind. Denn nun können sie bis zu 1.350 Euro abziehen, wenn sie einen Haushaltsversicherungsschutz für ihre Wohnung haben.

Wer kann von dieser steuerbegünstigung profitieren?

Um die Höchstgrenze von 1.350 Euro zu erreichen, muss der Versicherungsschutz an die eigene Wohnadresse gebunden sein. Eine allgemeine Versicherung reicht nicht aus. Das bedeutet, dass die Primazahl pro Jahr tatsächlich verausgabt werden muss, um den Full-Coverage-Bonus zu erhalten.

Autonome im fokus: pro-rata-berechnung für heimarbeit

Autonome im fokus: pro-rata-berechnung für heimarbeit

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft Selbstständige, die ihre Arbeitsstätte in der Wohnung haben. Hier gilt eine pro-rata-Berechnung. Wenn z.B. ein 15 Quadratmeter großer Arbeitsbereich in einem 100 Quadratmeter großen Haus ist, kann der Autonome 15% seiner Versicherungskosten abziehen.

Alte regeln für erwerbsmilliarden gelten weiter

Alte regeln für erwerbsmilliarden gelten weiter

Spezielle Bestimmungen für Erwerbsmilliarden, die vor dem 1. Januar 2013 erworben wurden, bleibt unverändert. Hier können die Versicherungskosten für die Hypothek bis zu 9.040 Euro im Jahr abgezogen werden. Die 15%-Regelung für die maximale Abzugsamplitude von 1.356 Euro bleibt auch in Kraft.

Weitere steuervorteile für die familienheimstatt

Weitere steuervorteile für die familienheimstatt

Die Steuerbehörde hat in diesem Jahr auch bestehende Steuervorteile für Familien weitergeführt. So können Eltern, die ältere Angehörige in ihrem Haushalt pflegen, bis zu 2.500 Euro als Steuerabzug geltend machen. Darüber hinaus bleiben Versicherungsvorteile für Menschen mit Behinderung oder Erwerbsunfähigkeit erhalten.